§1 Leistungsgegenstand und Training
Der Kunde ist im Rahmen der getroffenen vertraglichen Leistungsvereinbarungen und der hier festgelegten Regelungen während der Öffnungszeiten der BeneContura nach vorheriger Terminvereinbarung zur Inanspruchnahme der vereinbarten Trainingseinheiten berechtigt. Den Anweisungen des Personals von BeneContura ist bei der Nutzung der Trainingsgeräte Folge zu leisten. BeneContura ist berechtigt, eine Nutzungsordnung zu erlassen, welche die Nutzung der Geräte und Einrichtungen vertragsangemessen regelt.
§2 Öffnungszeiten und Schließungen
Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten von BeneContura können im Internet unter www.benecontura.de eingesehen werden. Derzeit gelten folgende Zeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 21 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis (Zeitangabe unvollständig), Samstag von 9 bis 13 Uhr. Geschlossen ist BeneContura an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag, im Zeitraum vom 24.12. bis 01.01. sowie am Samstag zwischen Karfreitag und Ostersonntag. BeneContura ist berechtigt, die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise dauerhaft oder vorübergehend zu ändern oder einzuschränken, sofern dadurch die Nutzung des Trainingsangebots nicht unangemessen beeinträchtigt wird. An bis zu sechs Öffnungstagen pro Jahr kann BeneContura aus betrieblichen Gründen oder zur Durchführung notwendiger Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ganz oder teilweise schließen.
§3 Verhinderung, Vertretenmüssen, Vertragsaussetzung und Verlängerung der Laufzeit
Ist ein Kunde aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, an der Teilnahme am Training gehindert, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bestehen. Hierzu zählen insbesondere Urlaub, berufliche oder sonstige Abwesenheiten sowie Krankheit, vorbehaltlich einer möglichen Kündigung aus wichtigem Grund. BeneContura ist in diesen Fällen nicht zur Nachleistung versäumter Trainingseinheiten verpflichtet. Bei rechtzeitiger Absage von mindestens 24 Stunden vor dem Termin können Einheiten vor- oder nachgeholt werden. Die Frist für die Nachholung beträgt drei Monate, danach verfallen nicht genutzte Termine. Der Kunde kann für einzelne Termine eine Ersatzperson benennen, die sich vor Trainingsbeginn beim Personal anmelden und die geltenden Bestimmungen einhalten muss; eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt hierdurch nicht. Bei längerer Erkrankung kann der Vertrag gegen Vorlage eines ärztlichen Attests pausiert werden; die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend.
§4 Gesundheitsscheck und Kontraindikatoren, Kündigung aus wichtigem Grund
BeneContura erbringt keine medizinische Beratung oder Diagnosen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass ihm keine gesundheitlichen Kontraindikatoren bekannt sind, die einer Nutzung der Trainingsgeräte entgegenstehen. Im Zweifel ist vor Vertragsschluss ärztlicher Rat einzuholen. Bei bestehenden oder vermuteten Kontraindikationen ist BeneContura unverzüglich zu informieren. Möchte der Kunde dennoch trainieren, hat er zuvor ärztlich klären zu lassen, ob und in welchem Umfang dies möglich ist. Ein Verzicht auf Training aus gesundheitlichen Gründen entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Liegt jedoch eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung vor, kann eine fristlose Kündigung erfolgen, sofern dies durch ein ärztliches Attest bestätigt wird, das ausdrücklich die Unverträglichkeit des Trainings bescheinigt.
§5 Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit, Zahlungsverzug, Mahngebühren, Aufrechnung
Der Wochenbeitrag ist alle 14 Tage im Voraus zu entrichten und auf ein von BeneContura benanntes Konto zu zahlen. Der Kunde kann eine Einzugsermächtigung erteilen. Bei Zahlungsverzug von zwei Beiträgen kann BeneContura die gesamten Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin, maximal jedoch für zwölf Monate, fällig stellen und eine Verwaltungskostenpauschale von 10 Euro erheben. Rücklastschriftgebühren werden dem Kunden weiterberechnet, sofern er diese zu vertreten hat. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Änderungen des Umsatzsteuersatzes werden nach der Erstlaufzeit entsprechend angepasst.
§6 Trainingstermine und Nichteinhaltung
Das Training erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung. Absagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, andernfalls verfällt die Einheit. Gleiches gilt bei unentschuldigtem Nichterscheinen. Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Trainingszeit entsprechend.
§7 Haftungseinschränkung
BeneContura haftet nicht für unvorhersehbare und vertragsuntypische Schäden, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. In diesen Fällen haftet BeneContura nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht; hierfür haftet BeneContura auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
§8 Umkleide und eingebrachte Sachen
BeneContura stellt Umkleideräume zur Verfügung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, keine Wertgegenstände in den Umkleiden oder Schränken zu hinterlassen. Für die Nutzung der Schränke ist ein eigenes Vorhängeschloss erforderlich.
§9 Datenschutz
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung erhoben und verarbeitet. Dazu zählen insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontodaten und Telefonnummer. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen gesetzlicher Vorschriften oder an vertraglich gebundene Auftragsverarbeiter. Die Speicherung erfolgt nur für die Dauer des Vertrags und darüber hinaus gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Der Kunde kann freiwillig in die Kontaktaufnahme sowie in die Verarbeitung gesundheitsbezogener Daten einwilligen und diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Ihm stehen zudem Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu.
§10 Kündigung durch BeneContura
BeneContura kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, wenn der Geschäftsbetrieb eingestellt wird, die Räumlichkeiten mehr als 10 km verlegt werden oder das Leistungsangebot wesentlich verändert wird. Bereits gezahlte Beiträge für Zeiträume nach Vertragsende werden erstattet.
§11 Räumliche Veränderung
BeneContura ist berechtigt, die Trainingsräume innerhalb eines Umkreises von 5 km zu verlegen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungs- oder Minderungsrecht entsteht.
§12 Abtretung und Leistung durch Dritte
BeneContura ist berechtigt, vertragliche Ansprüche ganz oder teilweise an Dritte abzutreten sowie Erfüllungsgehilfen zur Leistungserbringung einzusetzen. Kundendaten dürfen hierfür im erforderlichen Umfang weitergegeben werden.
§13 Kündigungsform, Vertragsänderungen, Teilnichtigkeit
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Vertragsänderungen erfolgen in Text- oder Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.